Fragen & Antworten
Wärmeplanung, wozu? In der ländlichen Region wird es doch sicher nur dezentrale Lösungen und keine Wärmenetze geben.
Wärmeplanung ist explizit keine WärmeNETZplanung, sondern geht darüber hinaus. Neben der Suche nach der richtigen Versorgungsform (Wärmenetz, Gasnetz, dezentral) geht es bei der Kommunalen Wärmeplanung auch um die Effizienz der Wärmeversorgung, da wir unsere Verbräuche optimieren und reduzieren müssen, um den Bedarf zukünftig vollständig durch treibhausgasneutrale Wärmequellen decken zu können.
Wann kommt bei mir ein Wärmenetz?
Diese Antwort wird die Wärmeplanung nicht geben können. Die Wärmeplanung identifiziert Bereiche im Untersuchungsgebiet, in denen Wärmenetze die sinnvollste Lösung sind. Auch für diese Bereiche müssen dann im nächsten Schritt jedoch Planer:innen und Investor:innen gefunden werden, um diese Netze umzusetzen.
Außerdem identifiziert die Wärmeplanung konkret die Bereiche, in denen es definitiv keine Wärmenetzte geben wird, und dezentrale Lösungen gefunden werden müssen.
Wärmeplanung = Pflicht zum Heizungsaustausch?
Die wesentlichen Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Wärmeplan räumlich aufgelöst dargestellt. Der Wärmeplan an sich hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (§23, Abs. 4 WPG).
Auf Grundlage des Wärmeplans können die Kommunen allerdings einzelne Teilbereiche im Gemeindegebiet grundstücksscharf als Wärmenetzausbaugebiet oder Wasserstoffnetzausbaugebieten ausweisen (§§ 26 Abs. 1, WPG).
Wichtig: Erst durch diese gesonderte Ausweisung (z.B. durch Ratsbeschluss) von Teilgebieten, werden die Ergebnisse der Wärmeplanung rechtskräftig - für Heizsysteme gelten fortan die Anforderungen nach §§ 71 Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Welche nachhaltigen Heizsysteme stehen zur Verfügung?
Da Heizungen ohnehin bis 2040 mit 100% erneuerbarer Energie betrieben werden sollen und in bestimmten Fällen auch neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen schrittweise auf klimafreundliche Technologien umgerüstet werden müssen, ist es ratsam, bereits jetzt auf eines der nachhaltigen und klimafreundlichen Heizsysteme umzusteigen.
Es gibt nicht die Lösung, wie unsere Wärmeversorgung von morgen bestmöglich funktionieren wird, die Auswahl der richtigen Heizung ist gebäude- und standortabhängig individuell.
Nachfolgend werden die verschiedenen Heizungsarten kurz beschrieben und eingeordnet:
Biogas: Gasbasierte Heizungen können künftig auch mit Biogas betrieben werden. Hochgerechnet kann auf den Feldern jedoch niemals so viel Mais (beispielsweise) angebaut werden, dass ein Großteil der Bevölkerung mit Biogas versorgt werden könnte. Einige Energieversorger sehen zwar unter anderem vor, ihre Gasnetze künftig mit Biogas betreiben zu wollen, aber wie und wann genau, ist – Stand heute – schwierig abzuschätzen. Sollte die Transformation nicht im Zeitplan erfolgen, ist weiterhin der Betreiber der Heizung, also der jeweilige Hauseigentümer, in der Pflicht, rechtzeitig auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umzustellen.
Holzpellets: Die Umstellung von einer gas- oder ölbasierten Heizung auf eine Pelletheizung ist technisch betrachtet verhältnismäßig einfach. Stammen die Pellets zudem aus nachhaltigen Quellen, wie zum Beispiel der Restverwertung von alten Paletten, kann (abgesehen von erhöhten Feinstaubbelastungen!) kein Nachteil genannt werden. Es ist jedoch nicht immer klar ersichtlich, woher das Holz der Pellets stammt. Auch sollte bedacht werden, dass, obwohl Holz ein theoretisch nachwachsender Rohstoff ist, junge Bäume niemals so viel CO2 aus der Luft filtern können wie große Bäume – und für effektiven Klimaschutz sind unsere weltweiten Wälder elementar. Bedingt durch den Klimawandel, Brände und die Abholzung im Allgemeinen sowie dadurch, dass Holz immer gefragter wird, ist eine stetige Preissteigerung abzusehen.
Fern- oder Nahwärmenetz: Wenn Ihr Haus an ein Wärmenetz angeschlossen ist, brauchen Sie sich nicht um die Umstellung auf erneuerbare Energien kümmern. Hierfür muss der Betreiber sorgen. Die Kommunale Wärmeplanung könnte durch die Identifizierung geeigneter Quartiere sogar einen (Aus-)Bau solcher Wärmenetze anstoßen. Gerade in verdichteten Räumen, also Bereiche, in denen viele Menschen auf wenigen Quadratkilometern Fläche wohnen, sind Wärmenetze optimal darstellbar.
Solarthermie: Solarthermie auf dem eigenen Dach eignet sich insbesondere für die Bereitstellung von Warmwasser in den Sommermonaten und ist daher eher als Zusatzheizung zu verstehen. Dafür sind die Module zuverlässig, robust und vergleichsweise günstig.
Stromdirektheizung: Die Stromdirektheizung ist eine praktische Ergänzung für gut gedämmte Häuser. Sie ist schnell und einfach zu installieren, ist aber viel ineffizienter als eine Wärmepumpe, das heißt, sie verbraucht deutlich mehr Strom, um einzelne Zimmer zu erwärmen.
Wärmepumpe: Wärmepumpen sind unschlagbar effizient, da sie aus 1 kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme erzeugen können. Sie funktionieren quasi wie ein „umgekehrter Kühlschrank“ (und sind auch nicht lauter): Sie erwärmen zum Beispiel die Umgebungsluft und führen diese in die Heizungsrohre. Entgegen der weitläufigen Meinung können moderne Pumpen unter Umständen selbst weniger gut gedämmte Häuser wärmen. Manchmal kann es reichen, die Heizkörper im Haus auszutauschen, eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend erforderlich.
Wasserstoff: Wasserstoff (H2) ist für die Wärmewende ein unabdingbares Puzzleteil. Gasheizungen, die „H2-ready“ sind, werden jedoch weit teurer im Betrieb sein als zum Beispiel eine Wärmepumpe, da insgesamt deutlich mehr Energie für die Wärmeerzeugung aufgewandt werden muss. Wasserstoff wird darüber hinaus dringend für die Transformation der Industrie benötigt werden. Außerdem kann eine H2-ready-Heizung mit Gasnetzanschluss theoretisch nur dann mit Wasserstoff beliefert werden, wenn alle ebenfalls am gleichen Netz angeschlossenen Gasheizungen diesen Standard besitzen.
Gibt es Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote hinsichtlich Energieeffizienz und Heizungstausch?
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet online eine zumeist kostenfreie, umfassende Energieberatung an. Sie können Kurzfragen telefonisch oder online stellen, eine Beratungsstelle aufsuchen oder eine Videoberatung in Anspruch nehmen. Auch kostenfreie Online-Vorträge werden regelmäßig veranstaltet.
Sollte für die fachgerechte Einschätzung ein Besuch bei Ihnen vor Ort erforderlich sein, wird auch dieser durchgeführt. Dieser Service kann Dank einer Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit für ein geringes Entgelt angeboten werden. Für Einkommensschwache Haushalte ist das Angebot kostenfrei.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Energieberatung Verbraucherzentrale Niedersachsen
Eine Übersicht an Fördermöglichkeiten zum Heizungstausch finden Sie auf der Website der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN).
Aufgrund der Vielzahl an Heizsystemen und Fördermöglichkeiten empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal. Eine unabhängige Beratung finden Sie beispielsweise über die EnergieeffizientExperten-Liste.
Die KEAN bietet außerdem regelmäßig digitale Gruppenberatungen zu den Fragestellungen „Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Haus?“ und „Wie optimiere ich meine Heizung?“ an.
Die Gemeinden Beverstedt, Loxstedt und Schiffdorf bieten den Einwohnenden außerdem Erste-Hilfe-Energiesparkisten zu kostenfreien Ausleihe an. Informationen hierzu erhalten Sie auf den Gemeindehomepages unter:
In der Gemeinde Hagen im Bremischen ist ein solches Angebot aktuell in Erarbeitung.
Die Gemeinde Loxstedt bietet darüber hinaus für die Einwohnenden der Gemeinde eine Einstiegs-Energieberatung für einen Eigenanteil in Höhe von 50 Euro an.
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss bereits seit dem 01.01.2024 jede Heizung in einem Neubau innerhalb eines ausgewiesenen Neubaugebietes zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Auch bestehende Heizungsanlagen müssen ab einem bestimmten Alter oder bei einer Havarie (sprich, wenn sie nicht reparierbar kaputt sind) ausgetauscht werden.
Grundsätzlich gilt die 65 % Erneuerbare-Regelung des GEG in Gebieten mit weniger als 100.000 Einwohner:innen ab dem 30. Juni2028 (§71 Abs. 8 GEG).Liegt eine Wärmeplanung in der Kommune vor den jeweiligen Stichtagen vor, so treten die Verpflichtungen und Fristen nach GEG einen Monat nach Bekanntgabe „über die grundstücksbezogene Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet“ (siehe §§26, Abs. 1 WPG) in Kraft.
In dieser Grafik können Sie nachschauen, welche Gegebenheiten auf Ihre Situation zutreffen:
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Links zu offiziellen Stellen und weiterführende Materialien rund um die Kommunale Wärmeplanung:
Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWS)
Heizungswegweiser, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen zur Wärmewende, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)